Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Partyservice Thieke) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://partyservice-thieke.de/.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Partyservice Thieke
Kirchring 29
26831 Bunde
Telefon 04953 69 93
E-Mail kontakt@partyservice-thieke.de
https://partyservice-thieke.de/kontakt/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
1.4.3 Kontrast (Minimum) (AA): Der Text auf der Website hat vereinzelt keinen ausreichend starken Kontrast zum Hintergrund, um gut lesbar zu sein (das betrifft weiße Überschriften und Texte auf schwarzem Grund).
1.4.11 Nicht-Text Inhalte Kontrast (AA, neu in 2.1): Symbole und Grafiken haben vereinzelt keinen ausreichend hohen Kontrast zum Hintergrund (das betrifft das Google Icon und die Sterne in Verbindung mit Bewertungen).
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4007
Fax: 0511 120-99-4036
E-Mail: Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.09.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.09.2025 überprüft.